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Datennutzung am FDZ Gesundheit
Die Nutzung von Daten am FDZ Gesundheit folgt strengen gesetzlichen Vorschriften. Hier erklären wir die Schritte, die notwendig sind, um Daten für Forschungszwecke zu nutzen:
- Antragstellung: Forschende reichen ihren Antrag über das Antragsportal des FDZ Gesundheit ein. Zum Antrag gehören:
- Identifikation der antragstellenden Personen mit dem elektronischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel (eID).
- Eine detaillierte Beschreibung der Forschungsfrage.
- Angabe des gesetzlichen Nutzungszwecks, unter den die Forschungsfrage fällt.
- Angabe der spezifisch benötigten Daten für die Forschung. Über die Daten am FDZ Gesundheit kann man sich in der Datensatzbeschreibung informieren.
- Prüfung des Antrags: Die Mitarbeitenden des FDZ Gesundheit prüfen den Antrag gründlich darauf:
- ob die Forschungsfrage zum angegebenen gesetzlichen Nutzungszweck passt.
- ob die angeforderten Daten zur Forschungsfrage passen.
- ob die Auswahl der Daten so klein wie möglich gehalten sind, um das Risiko der Re-Identifizierung zu minimieren.
- Zugang zur sicheren Verarbeitungsumgebung
- Bei Genehmigung des Antrags erhalten die Forschenden Zugang zu einer sicheren Verarbeitungsumgebung. Diese Umgebung funktioniert wie ein virtueller Computer. Hier finden die Forschenden die jeweils für den Antrag benötigten Daten und die notwendige Software für ihre Analyse.
- Es können keine Daten aus der Umgebung heruntergeladen werden. Außerdem können keine weiteren personenbezogenen Daten in die Umgebung eingeführt werden.
- Durchführung der Analyse:
- Die Forschenden entwickeln und testen ihre Analyse in der sicheren Verarbeitungsumgebung mithilfe von Datenzuschnitten. Datenzuschnitte sind kleinere Datenmengen, die aus unterschiedlichen Daten bestehen können. Diese Analysen sind von den Forschenden selbst geschriebene Anweisungen, die spezifische statistische Auswertungen durchführen.
- Wenn Forschende ihre Analysen beendet haben, wird die Analyse-Anweisung an das FDZ Gesundheit übermittelt. Dort wird die Analyse an den echten Daten ausgeführt.
- Zum Beispiel: Die Bestimmung des Anteils von Männern und Frauen in der Stichprobe “Diabetiker in Deutschland”. Nach Fertigstellung der Analyse-Anweisungen geben die Forschenden dem FDZ Gesundheit Bescheid. Das FDZ führt dann die Analyse-Anweisungen der Forscher auf dem vollständigen Datensatz aus und kann die Ergebnisse prüfen, bevor diese übermittelt werden. Die Forschenden haben keinen direkten Zugriff auf den vollständigen pseudonymisierten Datensatz.
- Ergebnisprüfung und -übermittlung:
- Die Ergebnisse haben meist die Form von Tabellen. Diese Tabellen enthalten keine personenbezogenen Gesundheitsdaten, sondern beinhalten die Antwort auf die statistische Frage.
- Im Beispiel bleibend: Die Tabelle zeigt den prozentualen Anteil von Männern und Frauen unter den Diabetikern in Deutschland. Die FDZ Mitarbeitenden prüfen die Ergebnismenge sorgfältig auf das Risiko der Re-Identifizierung. Sind die Ergebnisse geprüft und alles in Ordnung, werden die Ergebnistabellen an die Forschenden versandt.
Für jede weitere Nutzung der Daten ist ein neuer Antrag erforderlich. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Datenverwendung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und der Datenschutz gewahrt bleibt.