AnoMed II Anonymisierungslösungen für medizinische Anwendungen Übergeordnetes Ziel des Forschungsprojekts AnoMed-II ist es, Verfahren zur datenschutzkonformen Sekundärnutzung sensibler Gesundheitsdaten weiterzuentwickeln und damit die sichere und gleichzeitig…
Ein Überblick über das FDZ Gesundheit ...für Bürgerinnen und Bürger Inhaltsübersicht Das FDZ Gesundheit in wenigen Sätzen Wer wir sind Was macht das FDZ Gesundheit? Welche Gesundheitsdaten liegen am FDZ vor? Warum ist diese Forschung so wichtig? Mehr lesen Das FDZ…
Daten aus der elektronischen Patientenakte Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein zentrales Element der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie bietet Versicherten die Möglichkeit, ihre medizinischen Informationen – von Befunden über Medikationspläne bis hin…
Datennutzung am FDZ Gesundheit Die Nutzung von Daten am FDZ Gesundheit folgt strengen gesetzlichen Vorschriften. Hier erklären wir die Schritte, die notwendig sind, um Daten für Forschungszwecke zu nutzen: Antragstellung : Forschende reichen ihren Antrag über das…
Antragsvorbereitung Die Nutzung von Gesundheitsdaten über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) erfordert eine strukturierte und fundierte Antragstellung. Eine sorgfältige Vorbereitung bildet die Grundlage für einen reibungslosen Ablauf des…
Public Use File Das Public Use File (PUF) des FDZ Gesundheit ist ein öffentlich zugänglicher, anonymisierter Beispieldatensatz, der Forschenden hilft, sich frühzeitig mit Struktur und Aufbau der Gesundheitsdaten vertraut zu machen – ganz ohne Antrag. Das PUF basiert…
Synthetisches Scientific Use File Eine synthetische Population ist eine künstlich generierte Population, die eine reale Population abbildet. Häufigkeitsverteilungen und Korrelationen der Variablen der realen Population (Alter, Geschlecht, etc.) sind in der…
Nutzungszwecke des FDZ Gesundheit Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten dürfen nicht für jeden beliebigen Zweck genutzt werden. Die Nutzungszwecke liegen im Interesse der Allgemeinheit und sind gesetzlich festgelegt. ( § 303e Abs. 2 SGB V ) Im Folgenden finden Sie…