Gesundheitsdaten

Identifikationsschutz, Datenschutz und Datensicherheit

Das FDZ Gesundheit erhält jährlich in pseudonymisierter Form die Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen.

„Pseudonymisierung“ bedeutet gemäß DSGVO, Artikel 4, Absatz 5, „dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.“ Eindeutig personenidentifizierende Merkmale wie z. B. Name, Anschrift oder die Versichertennummer sind also nicht in den Daten enthalten. Die Pseudonymisierung erfolgt vor der Datenübermittlung an das Forschungsdatenzentrum. Das Robert-Koch-Institut übernimmt im Rahmen des Pseudonymisierungsverfahrens die Aufgaben einer unabhängigen Vertrauensstelle.

Die Daten werden im FDZ Gesundheit durch technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung des Datenschutzes und der Datensicherheit nach dem aktuellen Stand der Technik geschützt. Diese werden in Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entwickelt und überprüft.

Zweck der Übermittlung und Erfassung der Daten ist es, die systematische Erforschung von dokumentierten und abgerechneten Gesundheitsleistungen in Deutschland zu ermöglichen. Die vorliegenden Gesundheitsdaten umfassen die Daten der ambulanten und stationären Versorgung. In den kommenden Jahren wird der Datenbestand um Daten aus dem Bereich der sonstigen Leistungserbringer des Gesundheitswesens erweitert. Dieser Bereich umfasst weitere Personengruppen, die Leistungen in der gesundheitlichen Versorgung von Versicherten für Krankenkassen erbringen.

Grafik zu den im FDZ verfügbaren Daten. Diese werden ausschnittsweise dargestellt pro Sektor Ambulante Behandlung, Stationäre Versorgung, FDZ-Datensätze, Stammdaten, Ambulante Arzneimittel, Sonstiges. Zu den einzelnen Sektoren sind folgende Details aufgezält: Ambulante Behandlung: Diagnosen (ICD), Prozeduren (OPS), Behandlung: Art, Dauer, Kosten Stationäre Versorgung: Behandlung & Dauer, Pflege, Beatmung, Leistungen, Diagnosen (ICD) & Prozeduren (OPS) Stammdaten: Geburtsjahr, Geschlecht, Wohnort, Krankenkasse Ambulante Arzneimittel: Verordnung & Dosierung, Abschläge & Zuzahlungen, Pseudonyme (Arzt, Betriebstätte, Apotheke) SONSTIGES: Daten zu Heil- und Hilfsmitteln, Transportleistungen, Hebammen, Pflege, Digitale Gesundheitsanwendungen, ePA

Der erweiterte Datenbestand für Analysen (im Aufbau)

Hinweis zur Erweiterung des Datensatzes

Das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit befindet sich im Aufbau. Der Aufbau wird phasenweise erfolgen. Im Rahmen des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichverfahrens (Morbi-RSA) wurden vom Bundesamt für Soziale Sicherung bereits Daten für die Berichtsjahre 2009 bis 2015 an die ehemalige Datenaufbereitungsstelle übermittelt. Das FDZ Gesundheit übernimmt diesen Datenbestand. Ein neuer, direkt vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen übermittelter, leicht erweiterter Datensatz wird erstmals mit den Daten des Berichtsjahres 2016 an das FDZ Gesundheit übertragen. Neue Datenfelder (nach § 3 Absatz 1 der DaTraV) werden in den Folgejahren schrittweise hinzugefügt. Durch strukturelle Änderungen entsteht ein neuer Datenkörper. Erstmalig zum Kalenderjahr 2024 wird, mit dem zu liefernden Berichtsjahr 2023, der gesamte im Gesetz festgelegte Datensatz übermittelt. Dieser umfasst dann die Leistungen der sonstigen Leistungserbringer sowie weitere Angaben zur stationären Versorgung.