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Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.forschungsdatenzentrum-gesundheit.de. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist bemüht, die FDZ-Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer extern durchgeführten Überprüfung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahme teilweise vereinbar: Es stehen derzeit noch keine Inhalte in Deutscher Gebärdensprache gemäß BITV 2.0 § 4 zur Verfügung. Es ist geplant, die Videos in Deutscher Gebärdensprache nachzuziehen.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.11.2021 erstellt und zuletzt am 16.06.2023 aktualisiert.

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