FAQ - Allgemeine Fragen

Zu welchem Zweck werden Gesundheitsdaten im FDZ Gesundheit gespeichert?

Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit erschließt zu Forschungszwecken die Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten und trägt damit zu einer besseren Gesundheitsversorgung für alle bei. Nutzungsberechtigte Institutionen dürfen die Daten für folgende festgelegte Zwecke nach §303e Absatz 2 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) verarbeiten, soweit dies für die Aufgabenerfüllung der Institution erforderlich ist:

  • Wahrnehmung von Steuerungsaufgaben durch die Kollektivvertragspartner
  • Verbesserung der Qualität der Versorgung
  • Planung von Leistungsressourcen, zum Beispiel Krankenhausplanung
  • Forschung, insbesondere für Längsschnittanalysen über längere Zeiträume, Analysen von Behandlungsabläufen oder Analysen des Versorgungsgeschehens
  • Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Analyse und Entwicklung von sektorenübergreifenden Versorgungsformen sowie von Einzelverträgen der Krankenkassen
  • Wahrnehmung von Aufgaben der Gesundheitsberichterstattung

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