FAQ - Allgemeine Fragen

Wer forscht mit den Daten?

Zugang zu den Gesundheitsdaten des FDZ erhalten nutzungsberechtigte Institutionen für festgelegte Zwecke nach §303e Absatz 2 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V). Zu den Nutzungsberechtigten gehören u.a. Einrichtungen und Verbände der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, Institutionen der Gesundheitsversorgungsforschung, Bundes- und Landesbehörden oder maßgebliche Bundesorganisationen für die Wahrnehmung der Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker Menschen sowie von Menschen mit Behinderung. Die vollständige Liste aller nutzungsberechtigten Institutionen können Sie unter § 303e Absatz 1 Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) einsehen.

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