Auf welchem Weg gelangen Gesundheitsdaten zum FDZ?

Das FDZ erhält gemäß §303a-f Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V) und der Datentransparenzverordnung (DaTraV) jährlich pseudonymisierte Abrechnungsdaten der gesetzlich Krankenversicherten vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen. Die Pseudonymisierung erfolgt vor der Datenübermittlung an das Forschungsdatenzentrum. Das Robert-Koch-Institut übernimmt im Rahmen des Pseudonymisierungsverfahrens die Aufgaben einer unabhängigen Vertrauensstelle.