Welche Kriterien gelten für die Abarbeitungsreihenfolge der eingereichten Anträge?
Zur Optimierung der Abläufe wurden folgende Kriterien zur Abarbeitung der Anträge festgelegt:
- Falls vorhanden, Widersprüche bescheiden.
- Anträge von besonderer politischer Bedeutung (Beispiel: Pandemie) bearbeiten.
- Anträge zur Erstellung oder Bereitstellung von Standardauswertungen bearbeiten.
- Anträge nach Antragseingangsdatum
- Anträge und Ergebnismengen mit geringerer Komplexität bearbeiten.
Änderungen sind möglich und werden entsprechend hier veröffentlicht.