Was bedeuten die Begriffe Berichtsjahr und Ausgleichsjahr?
Im FDZ sind Gesundheitsdaten, in Abhängigkeit vom entsprechenden Datenlieferant und Berichtsjahr, in verschiedenen Datenmodellen gespeichert.
Im Datenmodell 1 und 2 des FDZ wurden Daten auf Grundlage des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA) übermittelt. Das RSA-Verfahren unterscheidet die Begriffe Berichtsjahr und Ausgleichsjahr.
Das Berichtsjahr ist das Jahr, in dem die Daten erhoben und dokumentiert wurden.
Das Ausgleichsjahr ist das Jahr, für das der RSA-Jahresausgleich durchgeführt wird.
Die Daten im FDZ liegen im Antragsformular zur Auswahl berichtjahrorientiert vor. Beachten Sie bei der Auswahl der Datenfelder für das Datenmodell 1 und 2, dass die von Ihnen gewünschten Datenkränze (Stammdaten, ambulante und stationäre Diagnosen etc.) aus den erforderlichen Ausgleichjahren enthalten sind.
Für die meisten Satzarten im Datenmodell 1+2 gilt: Ausgleichsjahr minus 1 gleich Berichtsjahr. Für einige wenige Satzarten entspricht das Ausgleichsjahr dem Berichtsjahr. Weiterführende Informationen erhalten Sie in der Datensatzbeschreibung. Informationen zum RSA-Verfahren erhalten Sie beim Bundesamt für Soziale Sicherung.