FAQ - Allgemeine Fragen

Wie wird ein Missbrauch verhindert?

Die Sicherheit der pseudonymisierten Gesundheitsdaten hat beim FDZ Gesundheit höchste Priorität. Missbrauch dieser Daten wird nicht nur unterbunden, sondern kann auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das 2023 verabschiedete Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) legt fest, was mit den Daten verboten ist:

  1. 1. Keine Versicherungsentscheidungen:
    Gesundheitsdaten dürfen nicht verwendet werden, um Entscheidungen über Versicherungsverträge zu treffen. Es ist ausdrücklich untersagt, Daten dazu zu nutzen, die Versicherbarkeit einer Person oder Gruppe zu beurteilen.
     
  2. 2. Keine nachteiligen Entscheidungen:
    Der Gebrauch von Gesundheitsdaten, um nachteilige Entscheidungen gegenüber Personen zu treffen, ist verboten. Dies erweitert das Verbot über Versicherungsentscheidungen hinaus auf alle anderen Bereiche, Zum Beispiel darf ein Arbeitgeber nicht die Daten verwenden, um die Arbeitsfähigkeit einer Person oder Gruppe zu beurteilen.
     
  3. 3. Entwicklung schädlicher Produkte:
    Die Daten dürfen nicht zur Entwicklung von Produkten oder Dienstleistungen genutzt werden, die dem Einzelnen oder der Gesellschaft schaden könnten, wie illegale Drogen, alkoholische Getränke und Tabakprodukte.
     
  4. 4. Verbot der Nutzung für Marketingzwecke:
    Es ist strikt verboten, die Gesundheitsdaten für Marktforschung, Werbung oder Vertrieb von Arzneimitteln, Medizinprodukten und anderen Produkten zu verwenden. Zum Beispiel darf keine Werbung gezielt in Regionen geschaltet werden, in denen bestimmte Medikamente selten verschrieben werden.

Anträge, die solche verbotenen Nutzungszwecke verfolgen, werden konsequent abgelehnt. Sollte ein Täuschungsversuch erkannt werden, bei dem unter falschen Angaben ein Antrag gestellt wird, wird dieser unverzüglich zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt.

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