Gemeinsame Arbeit & Nutzerverwaltung: Können mehrere Personen oder Institutionen gemeinsam an einem Antrag arbeiten?
Zum Start des FDZ Gesundheit ist die Beantragung durch mehrere Institutionen noch nicht möglich. Perspektivisch soll die Zusammenarbeit über Institutionsgrenzen hinweg jedoch unterstützt werden.
Ein Antrag im Antragsportal ist zum Livegang des FDZ stets einer einzelnen Institution zugeordnet. Bei der Registrierung der Institution wird eine institutsbeauftragte Person bestimmt. Die Nutzerverwaltung erfolgt durch diese Person und sie kann kann die bearbeitende Personengruppe innerhalb dieser Institution flexibel verwaltet werden. So können mehrere Personen aus einer Institution gemeinsam an einer Analyse arbeiten.