Für die Nutzung des Analyseraums gibt es keine allgemeine gesetzliche Höchstgrenze. Das FDZ Gesundheit gibt aus organisatorischen Gründen einen empfohlenen Zeitrahmen vor – dieser ist jedoch nicht bindend.
Wenn jedoch mit pseudonymisierten Einzeldatensätzen gearbeitet wird, sieht das Gesetz eine Begrenzung auf 30 unabhängige Nutzungstage vor.
Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass pro Nutzungstag abgerechnet wird. Innerhalb eines Nutzungstags ist der Zugriff auf den Analyseraum theoretisch rund um die Uhr möglich – technischer Support und Betreuung durch das FDZ-Team stehen jedoch nur während der regulären Geschäftszeiten zur Verfügung. Mehr Informationen zu den Gebühren finden Sie in der Gebührenverordnung des FDZ Gesundheit.