Abgerechnet werden ausschließlich die tatsächlichen Nutzungstage. Als Nutzungstag gilt jeder Kalendertag, an dem ein Login in die sichere Verarbeitungsumgebung erfolgt – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer zwischen 0:00 und 24:00 Uhr. Die Nutzungstage müssen dabei nicht zusammenhängen. So können Sie sich beispielsweise innerhalb einer Woche an drei nicht aufeinanderfolgenden Tagen einloggen – etwa einmal für eine Stunde, einmal für sechs Stunden und einmal nur für wenige Minuten. In diesem Fall würden drei Nutzungstage berechnet.
Bei regulären Anträgen wird der Zugang zur Analyseumgebung in der Regel zunächst für einen Zeitraum von 30 Kalendertagen mit maximal 10 Nutzungstagen freigeschaltet. Diese Begrenzung basiert nicht auf rechtlichen Vorgaben, sondern dient der ressourcenschonenden Organisation des Datenzugangs. Sollten Sie mehr Zeit benötigen, ist eine Verlängerung grundsätzlich möglich – sprechen Sie uns hierzu einfach an.
Bei Datenzugängen zu pseudonymisierten Datensätzen besteht hingegen eine rechtlich vorgegebene Begrenzung der Analysezeit auf maximal 30 Kalendertage. Diese Frist ist verbindlich und soll sicherstellen, dass mit besonders sensiblen Daten nicht unbegrenzt gearbeitet wird.
Bitte beachten Sie zudem, dass jeder Nutzungstag mit Gebühren verbunden ist (regulär 1.000 € pro Nutzungstag, ohne Ermäßigung). Es empfiehlt sich daher, die zur Verfügung stehende Zeit möglichst effizient zu nutzen. Wir empfehlen insbesondere, bereits vorab mit der Public-Use-File (PUF) zu arbeiten und die Analyse-Skripte vorzubereiten, um die kostenpflichtige Nutzungszeit im SPE optimal einsetzen zu können.