Antragspriorisierung

Auf dieser Seite möchten wir Sie darüber informieren, wie die eingehenden Anträge am FDZ Gesundheit priorisiert werden. 

Das Forschungsdatenzentrum hat die gesetzlichen Aufgaben, Anträge auf Datennutzung zu prüfen und den Nutzungsberechtigten Daten für Zwecke nach § 303e Abs. 2 zugänglich zu machen.  Zur Optimierung der Abläufe und zur Priorisierung von Datenzugängen ist der Auftrag, objektive Kriterien, nach denen alle Anträge ihrer Priorität entsprechend bearbeitet werden, festzulegen und zu veröffentlichen (Siehe: § 17 Absatz 4 FDZGesV).

Das Forschungsdatenzentrum hat zur Optimierung der Abläufe sowie zur Priorisierung von Datenzugängen für gesetzlich übertragene Aufgaben, für behördliche Tätigkeiten und für Tätigkeiten im Rahmen der Selbstverwaltung die Reihenfolge der Antragsbearbeitung nach objektiven Kriterien festzulegen. Die Kriterien werden spätestens bis zum 15. März 2025 auf der Internetseite des Forschungsdatenzentrums veröffentlicht. Bei inhaltsgleichen Folgeanträgen erfolgt ein beschleunigtes und vereinfachtes Antragsverfahren.

Die Priorisierungskriterien

Die Priorisierung erfolgt nach einem festgelegten punktebasierten System, in dem transparent und nachvollziehbar nach objektiven Kriterien die Reihenfolge eingehender Anträge bestimmt wird. Die Kriterien haben jeweils eine festgelegte Punkteanzahl, die die Anträge bei Erfüllung erhalten. Aus der Summe der erhaltenen Punkte wird am FDZ Gesundheit der Priorität-Scorewert ermittelt. Anträge mit einer höheren Punktzahl werden vorrangig bearbeitet. Ziel ist es, diese Priorisierung künftig automatisiert durchzuführen. Es wurde daher auf konkrete Schwellenwerte und ohne subjektive Skalen („von…bis zu...“) gesetzt. 

Dabei haben wir uns zur Priorisierung zunächst an den gesetzlichen Fristen (Antragsbearbeitung für den Datenzugang innerhalb von 3 Monaten) orientiert. Um diesen zeitlichen Aspekt gebührend zu berücksichtigen, werden nach jedem verstrichenen Monat nach Antragseinreichung „Prioritätspunkte“ vergeben. Hierbei orientiert sich die Anzahl der Punkte an den vergangenen Tagen seit Antragseinreichung als Grundlage für die weiteren Berechnungen.

Darüber hinaus ist uns wichtig, dass im Falle eines weiteren Pandemiegeschehens oder einer vergleichbaren dringlichen und wichtigen Ausnahmesituation für das Gesundheitswesen die Forschung für dieses zeitkritische und hochbedeutsame Ereignis Vorrang hat. Daher vergeben wir für diese Anträge die höchste Punktzahl. Weiterhin vergeben wir eine hohe Punktzahl an Anträge, die eine gesetzlich übertragene Aufgabe erfüllen . Die vergebene Punktzahl entspricht in etwa einem Monat Wartezeit. Dieses Kriterium wird in der Verordnung explizit erwähnt und umfasst zum Beispiel die Gesundheitsberichterstattung des Bundes oder die sogenannten AMNOG-Verfahren. Auch Folgeanträge werden in der Verordnung explizit erwähnt und werden in der Priorisierung berücksichtigt. Außerdem erwarten wir, dass Folgeanträge insgesamt schneller bearbeitet werden, da ein großer Teil der komplexen Entscheidungen bereits im ersten Antrag getroffen wurde. So besteht ein geringerer Prüfaufwand.

Wir möchten weiterhin zur Optimierung unserer Abläufe einige Anreize für die Antragsbearbeitung setzen. So möchten wir Anträge, die ihre Auswertungsskripte mit Scientific- oder Public-Use-Files entwickeln, Prioritätspunkte geben. Diese Anträge werden mit weniger sensiblen Daten erstellt. Dadurch ist der Prüfaufwand des Antrags für das FDZ in der Regel geringer.

Darüber hinaus werden wir in Zukunft zur Beschleunigung der Datenverfügbarkeit auch sog. Standardauswertungen anbieten. Bei diesen Auswertungen werden bestehende Auswertungsdefinitionen und Analysepläne für einen nur in wenigen Aspekten anderen Kontext eingesetzt (zum Beispiel Auswertungen für ein weiteres Kalenderjahr). Wir möchten unsere antragstellenden Personen dazu einladen, als Teil der Forschungsgemeinschaft solche Standardauswertungen zu erstellen und zu nutzen. Aus diesem Grund gibt es sowohl für die Nutzung als auch die Erstellung von Standardauswertungen zusätzliche Prioritätspunkte.

Zusätzlich möchten wir die Komplexität von Anträgen betrachten. Für unsere Prüfung ist es von Vorteil, wenn Anträge möglichst überschaubare und klar abgegrenzte Forschungsvorhaben sind, die in sich möglichst wenig Komplexität aufweisen. Für einen komplexen Antrag können wir die gesetzliche Frist um bis zu einen Monat verlängern (§ 18 Abs. 4 FDZGesVO). Gleichzeitig möchten wir auch hier einen Akzent für Forschende setzen, einfachere, aufgeteilte Anträge zu stellen. Deswegen nutzen wir an dieser Stelle die Komplexitätsbetrachtung des Antrags, um mögliche Gleichbewertungen aufzubrechen und bearbeiten weniger komplexe Anträge zuerst. 

Wir befinden uns mit unseren Nutzenden in stetem Austausch. Daher kann die Priorisierungsregeln im Sinne einer verbesserten Nutzerfreundlichkeit, der Entlastung der Antragstellenden und zur Beschleunigung der Antragsbearbeitung angepasst werden.

Priorität

Kriterium

Antworten

Prio-Scorewert für "Ja"

Erläuterung

1

Individualanträge von außerordentlicher Dringlichkeit und Wichtigkeit für den Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung in Deutschland

Ja

Nein

150

Ein Antrag von außerordentlicher Dringlichkeit und Wichtigkeit liegt nur vor, wenn aus Gründen des Schutzes von Leib und Leben oder zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung in Deutschland zwingend notwendig ist, dass der Antrag innerhalb eines zeitlich stark begrenzten Zeitraums bearbeitet ist. Die kann insbesondere im Fall einer Pandemie aber auch in anderen gesundheitlichen Ausnahmesituationen der Fall sein.

Zum Erhalt dieser Punkte muss im Antrag nachvollziehbar dargelegt werden, dass es sich um einen Antrag handelt, der diese Voraussetzungen hinsichtlich Wichtigkeit und Dringlichkeit erfüllt.

2

Zeit seit Antragseingang

pro Monat

30

Das FDZ hat gesetzliche Fristen für die Antragsbearbeitung (3 Monate nach §18 (4) FDZGesV) und die Ergebnismengenprüfung (4 Wochen nach §20 (5) FDZGesV).

Damit Anträge, die näher an dieser Frist liegen, bevorzugt bearbeitet werden, vergeben wir pro vergangenem Monat seit Antragseingang am FDZ 30 Prioritätspunkte. 

Diese Punkte werden automatisch vom FDZ vergeben.

3

Der Antragsinhalt dient der Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe, für behördliche Tätigkeiten und für Tätigkeiten im Rahmen der Selbstverwaltung[A3] ..

Ja

Nein

30

Die Daten des FDZ werden von vielen Behörden und anderen Institutionen für die Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben benötigt. Teilweise unterliegen diese Aufgaben kurzen Fristen. Diesen Aufgaben wird in der Verordnung besondere Priorität zugeschrieben (vgl. §17 (4) FDZGesV), die wir mit diesem Kriterium erfüllen möchten.

Zum Erhalt dieser Punkte muss im Antrag nachvollziehbar dargelegt werden, dass es sich um die Erfüllung einer gesetzlich übertragenen Aufgabe oder für behördliche Tätigkeiten oder für Tätigkeiten im Rahmen der Selbstverwaltung handelt.

4

Folgeantrag 

Ja

Nein

8

Anträge an das FDZ sollen inhaltlich klar begrenzt sein und nur eine im Vorfeld klar definierte Ergebnismenge enthalten. In vielen Fällen ist es im wissenschaftlichen Prozess üblich, dass sich aus ersten Ergebnissen tiefergehende und weiterführende Fragen ergeben, im Peer-Review Verfahren weitere (Sensitivitäts-) Analysen erforderlich werden oder bestehende Auswertungen auf zusätzliche Dimensionen erweitert werden. In diesen Fällen ist die Prüfung für das FDZ bedeutend einfacher und es liegen vermehrt Fristen (z.B. im Peer-Review Verfahren) vor. Inhaltsgleiche Folgeanträge (vgl. §17 (4) FDZGesV) erhalten dementsprechend Prioritätspunkte.

Zum Erhalt dieser Punkte muss im Antrag nachvollziehbar dargelegt werden, dass es bereits einen vollständig abgeschlossenen inhaltsgleichen Antrag der gleichen Antragstellenden gibt.

5

Verzicht auf pseudonymisierte Einzeldatensätze zur Skripterstellung zugunsten anderer Testartendaten  

Ja

Nein

5

In der sicheren Verarbeitungsumgebung des FDZ kann mit verschiedenen Daten für die Skripterstellung gearbeitet werden. Wir möchten unsere Antragstellenden zusätzlichen einen Anreiz geben, mit möglichst anonymen Daten in der Skriptentwicklung zu arbeiten.

Zum Erhalt dieser Punkte muss im Antrag das Scientific- oder Public-Use-File als Datensatz für den Analyseraum ausgewählt werden. 

Alle Ergebnismengen werden auf pseudonymisierten Einzeldaten generiert, bei diesen Daten handelt es sich ausschließlich um die Daten zur Skriptentwicklung in der sicheren Verarbeitungsumgebung.

6

Beantragung verfügbarer Standardauswertungen,

oder Anträge, die dazu dienen, allgemein zugängliche Standardauswertungen zu erstellen oder die FDZ-Datenerschließung zu fördern

Ja

Nein

4

Standardauswertungen sind häufig abgerufene Auswertungen die vom FDZ als Standard vorgehalten werden. Standardauswertungen werden vom FDZ oder von Antragstellenden selbst erstellt und können, sobald diese verfügbar sind, z.B. jährlich für wiederkehrende Berichte genutzt werden. Wir möchten unsere Antragstellenden einen Anreiz geben, bestehende Standardauswertungen zu benutzen und weitere Standardauswertungen zu erstellen.

Zum Erhalt dieser Punkte muss im Antrag die Auslieferung einer Standardauswertung beantragt werden.

Standardauswertungen werden zum Start des FDZ nicht verfügbar sein und in einer zukünftigen Ausbaustufe freigeschaltet.

7

Haben verschiedene Anträge den gleichen Scorewert aus der Komplexitätseinschätzung werden weniger komplexe Anträge vorgezogen. 

Scorewert aus der Komplexitätseinschätzung

0 - 0,5

Sollte aus den bisherigen Kriterien eine gleiche Priorisierung von mehreren Anträgen erfolgen, möchten wir im Sinne einer zügigen Antragsbearbeitung weniger komplexe Anträge zuerst bearbeiten. Der Wert für dieses Kriterium ist bewusst sehr klein gewählt, um einzig gleiche Priorisierungen voneinander zu unterscheiden.

Diese Punkte werden vom FDZ für jeden Antrag durch die Komplexitätseinschätzung verteilt.