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Beratung
Wir unterstützen Sie dabei, Fragestellungen rund um Ihr geplantes Nutzungsvorhaben mit dem Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu klären.
Die Beratung hilft Ihnen insbesondere dabei,
- Ihr Vorhaben besser einzuordnen,
- offene Fragen zum Antragsverfahren zu klären,
- Anforderungen an die Antragstellung besser zu verstehen und
- Ihr Nutzungsvorhaben zielgerichtet vorzubereiten.
Auf einen Blick
Kosten
109 € pro Stunde
Die Kosten richten sich nach einem Stundensatz von 109 Euro pro Person und Stunde. Der Gesamtaufwand hängt von Umfang und Komplexität Ihres Beratungsanliegens sowie der erforderlichen Vor- und Nachbereitung ab.
Welche Leistungen sind gebührenpflichtig?
- Einarbeitung in Ihre eingereichten Unterlagen
- Vorbereitung auf den Beratungstermin
- Durchführung des Beratungstermins
- Zusätzliche Recherche nach vorheriger Abstimmung
- Weitere Beratungs- und Vorbereitungszeiten, sofern vereinbart
Ermäßigung für gesetzlich begünstigte Institutionen
Gehört die antragstellende Institution zu den in § 11 Absatz 3 DaTraGebV genannten Institutionen, kann das FDZ Gesundheit die Gebühr auf Antrag auf ein Zehntel der regulären Höhe ermäßigen.
Die Ermäßigung wird nicht automatisch gewährt. Bitte geben Sie bei Ihrer Beratungsanfrage im Helpdesk-Formular an, wenn Sie eine Ermäßigung beantragen möchten. Das FDZ Gesundheit prüft im Einzelfall, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich ist die Institution, für die die Beratungsleistung beantragt wird.
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Welche Institutionen können eine Ermäßigung beantragen?
- Die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und Kassenärztlichen Vereinigungen
- Die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildeten maßgeblichen Spitzenorganisationen der Leistungserbringer auf Bundesebene
- Die Institutionen der Gesundheitsberichterstattung des Bundes, der Länder und der Kommunen
- Die öffentlichen Institutionen der Gesundheitsversorgungsforschung
- Hochschulen, nach landesrechtlichen Vorschriften anerkannte Hochschulkliniken sowie öffentlich finanzierte außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und sonstige Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung, sofern die Daten wissenschaftlichen Vorhaben dienen
- Der Gemeinsame Bundesausschuss
- Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
- Das Institut des Bewertungsausschusses
- Der oder die Beauftragten der Bundesregierung und der Landesregierungen für die Belange der Patientinnen und Patienten
- Die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene
- Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
- Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
- Die für die gesetzliche Krankenversicherung zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden und deren jeweilige nachgeordnete Bereiche sowie die übrigen obersten Bundesbehörden
- Die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Bundespsychotherapeutenkammer sowie die Bundesapothekerkammer
- Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Landeskrankenhausgesellschaften
- Die Deutsche Rentenversicherung Bund
- Die Medizinischen Dienste und der Medizinische Dienst Bund
- Die gesetzlich geregelten medizinischen Register
- Die wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften, soweit sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. sind
Von Anfrage zur Beratung: Der Ablauf
Beratung jetzt anfragen
Beginnen Sie mit der Word-Vorlage. Sobald diese vollständig ausgefüllt ist, können Sie die Beratungsanfrage über den Helpdesk einreichen.
Checkliste vor dem Absenden:
- Word-Vorlage herunterladen
- Kontext, Themen und Fragen vollständig eintragen
- Helpdesk-Formular öffnen und ausfüllen
- Word-Dokument hochladen
- Beratungsanfrage absenden
Häufige Fragen
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Auf welcher rechtlicher Grundlage werden Gebühren für die Beratung erhoben?
Die Gebühren für Beratungen des Forschungsdatenzentrums Gesundheit richten sich nach § 7 der Datentransparenz-Gebührenverordnung (DaTraGebV). Die Verordnung legt fest, für welche Leistungen Gebühren erhoben werden können und in welchem Gebührenrahmen sich diese bewegen. Die konkrete Gebührenhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Beratung.
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Kann ich eine Beratung ohne ausgefüllte Word-Vorlage anfragen?
Nein. Die ausgefüllte Vorlage ist erforderlich, damit wir Ihr Vorhaben fachlich einordnen und den Beratungsaufwand einschätzen können.
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Ab wann entstehen Kosten?
Sie erhalten zunächst die Rahmenbedingungen und eine Einschätzung des Vorbereitungsaufwands. Erst nach Ihrer verbindlichen Bestätigung beginnt die gebührenpflichtige Vorbereitung.
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Kann ich eine Gebührenermäßigung für die Beratung erhalten?
Ja. Gehört die antragstellende Institution zu den in § 11 Absatz 3 DaTraGebV genannten Institutionen, kann das FDZ Gesundheit die Beratungsgebühr auf Antrag auf ein Zehntel der regulären Höhe ermäßigen. Die Ermäßigung erfolgt nicht automatisch. Bitte geben Sie den Ermäßigungswunsch bei Ihrer Beratungsanfrage an. Wir prüfen anschließend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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Ist auch die Vorbereitungszeit gebührenpflichtig?
Ja. Neben der eigentlichen Beratungszeit ist auch die erforderliche Vorbereitung gebührenpflichtig. Der voraussichtliche Aufwand wird vorab mit Ihnen abgestimmt.
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Kann ein weiterer Beratungstermin vereinbart werden?
Ja. Bei weiterem Klärungs- oder Recherchebedarf kann in gemeinsamer Abstimmung ein zusätzlicher Termin vereinbart werden.
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Wer erstellt das Beratungsprotokoll?
Das Protokoll wird durch die Antragstellenden erstellt und zur Abstimmung an das FDZ Gesundheit gesendet. Auf Wunsch kann ein KI-generiertes Teams-Transkript als Arbeitshilfe bereitgestellt werden.