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Gebühren am FDZ Gesundheit

Die Nutzung der Daten des Forschungsdatenzentrums Gesundheit ist gesetzlich geregelt und gebührenpflichtig. Die Gebühren dienen ausschließlich der Deckung des durchschnittlichen Personal- und Sachaufwands für die Prüfung von Anträgen, die Datenbereitstellung sowie den Betrieb der sicheren Analyseumgebung. 

Das FDZ Gesundheit stellt keine individuellen Kostenvoranschläge aus. Antragstellende sind daher selbst dafür verantwortlich, den Umfang ihres Vorhabens einzuschätzen und auf dieser Basis eine Kalkulation der zu erwartenden Gebühren vorzunehmen. Diese Seite soll dabei unterstützen und einen Überblick über die möglichen Gebührenbestandteile geben.

Wie setzen sich die Gebühren zusammen?

Die Gesamtkosten eines Antrags ergeben sich aus mehreren, gesetzlich festgelegten Bausteinen. Je nach Projektumfang kommen unterschiedliche Gebührenkomponenten zum Tragen.

GebührenbestandteilBeschreibungDaTraGebVHöhe
GrundgebührFällt für jeden Antrag an, unabhängig vom Umfang§ 54.000 €
BerichtsjahreGebühr pro ausgewertetem Berichtsjahr§ 6 Abs. 21.000 € pro Jahr
Nutzung der AnalyseumgebungNutzung der sicheren Verarbeitungsumgebung§ 6 Abs. 31.000 € pro Nutzungstag
Optionale LeistungenZwischenergebnis§ 7100 € pro Zwischenergebnis
Beratung (abhängig vom Umfang)§ 7100 bis 3.000 €
Schulungen (abhängig vom Umfang)§ 101.000 € Grundgebühr
§ 10600 € pro weiteres Modul

Hinweis: Welche Gebühren im konkreten Fall anfallen, hängt vom individuellen Projektumfang ab (z.B. Anzahl der Berichtsjahre, Dauer der Datennutzung, zusätzliche Leistungen.

Gebührenermäßigung und Gebührenbefreiung

Für bestimmte Institutionen kann auf Antrag eine Gebührenermäßigung auf ein Zehntel der regulären Gebühren oder sogar eine Gebührenbefreiung gewährt werden. 

Ob eine Institution anspruchsberechtigt ist, richtet sich nach den Vorgaben von § 11 der Datentransparenz-Gebührenverordnung (DaTraGebV). Die für eine Gebührenbefreiung berechtigten Institutionen finden Sie in § 4 DaTraGebV. Die dort genannten Einrichtungen sind abschließend aufgeführt. Antragstellende sollten daher vor Antragstellung selbst prüfen, ob ihre Institution zu den begünstigten Einrichtungen zählt: Hier prüfen, ob Ihre Institution eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung erhalten kann

Eine Gebührenermäßigung wird im Antragsportal bei der regulären Antragstellung mit beantragt. Eine Vorabprüfung ist vom FDZ Gesundheit nicht vorgesehen.

Rechenbeispiel

Das folgende Beispiel dient der Veranschaulichung, wie sich Gebühren zusammensetzen können. 

Annahmen: 

  • Auswertung von 10 Berichtsjahren
  • Nutzung der Analyseumgebung für 8 Tage
  • einmalige Zwischenergebnisse
  • Gebührenermäßigung beantragt und bewilligt

GebührenbestandteilEinzelbetragAnzahlBetrag
Grundgebührpauschal 4.000 €
Berichtsjahre1.000 €1010.000 €
Nutzung der sicheren Verarbeitungsumgebung1.000 € pro Tag88.000 €
Zwischenergebnisse100 €1100 €
Zwischensumme22.100 €
Gebührenermäßigung1/10
Gesamtgebühr2.210,90 €

Anträge mit mehreren Kooperationspartnern

Anträge, die gemeinsam von mehreren Institutionen gestellt werden, sind gebührenrechtlich nicht immer eindeutig zu bewerten und lassen sich daher nicht pauschal kalkulieren. Maßgeblich ist insbesondere die rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit im Rahmen der Antragstellung. 

Schließen sich mehrere Institutionen zu einer gemeinsamen Registrierung und Antragstellung zusammen, werden sie als rechtsfähige Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Außengesellschaft) angesehen. Die Gesellschaft gilt als einzelner Antragsteller. 

Antragstellende können diese Annahme bei der Planung von Vorhaben mit Kooperationspartnern berücksichtigen. Eine verbindliche Aussage zur Gebührenhöhe kann jedoch nicht vorab und nicht schematisch erfolgen, da die konkrete Ausgestaltung des Antrags und der Kooperation im Einzelfall maßgeblich ist. 

Da das FDZ Gesundheit keine individuellen Kostenvoranschläge erstellt, bitten wir Antragstellende mit Kooperationsvorhaben, frühzeitig Kontakt mit dem FDZ Gesundheit aufzunehmen. Die gebührenrechtliche Einordnung kann dann im Rahmen einer Einzelfallprüfung geklärt werden.

Weitere, häufig gestellte Fragen können Sie unseren FAQs entnehmen. 

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